pta20240503030
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Altech Advanced Materials AG: Berichtigung und Ergänzung der am 2. Mai 2024 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Heidelberg (pta030/03.05.2024/14:15 UTC+2)

Altech Advanced Materials AG, Frankfurt am Main

Wertpapier-Kenn-Nr.: A31C3Y / ISIN: DE000A31C3Y4
Wertpapier-Kenn-Nr.: A31C3Z / ISIN: DE000A31C3Z1
Wertpapier-Kenn-Nr.: A3EX2C/ ISIN: DE000A3EX2C1

Berichtigung und Ergänzung der am 2. Mai 2024
veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Altech Advanced Materials AG am 11. Juni 2024

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 2. Mai 2024 hat der Vorstand die Aktionäre der Altech Advanced Materials AG für Dienstag, den 11. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) zur ordentlichen Hauptversammlung der Altech Advanced Materials AG eingeladen.

Aufgrund eines redaktionellen Versehens in der Bekanntmachung der Einladung wurde in Tagesordnungspunkt 6 "Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands" versäumt den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats mitaufzunehmen.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass in Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands) vor der Bekanntgabe des neuen Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands folgende Absätze ergänzt werden:

"Nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems zu beschließen. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat zuletzt am 20. Mai 2021 einen Beschluss nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG über das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder gefasst und das Vergütungssystem mit großer Mehrheit gebilligt. Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder fortentwickelt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Ausgestaltung der variablen Vergütungskomponenten.
Der Aufsichtsrat hat das entsprechend überarbeitete Vergütungssystem für den Vorstand am 18. Dezember 2023 beschlossen. Das vom Aufsichtsrat am 18. Dezember 2023 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ist nachfolgend am Ende von Tagesordnungspunkt 6 im Wortlaut wiedergegeben und neben anderen Unterlagen zur Hauptversammlung auch auf
https://www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/
der Internetseite der Altech Advanced Materials AG zugänglich.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das vom Aufsichtsrat am 18. Dezember 2023 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
[...]"

Im Übrigen bleibt die am 2. Mai 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.

Heidelberg, im Mai 2024

Altech Advanced Materials AG

Vorstand

(Ende)

Aussender: Altech Advanced Materials AG
Ziegelhäuser Landstraße 3
69120 Heidelberg
Deutschland
Ansprechpartner: Altech Advanced Materials AG
E-Mail: info@altechadvancedmaterials.com
Website: www.altechadvancedmaterials.com/investoren/hauptversammlung/
ISIN(s): DE000A31C3Y4 (Aktie) DE000A31C3Z1 (Aktie) DE000A3EX2C1 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt
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