pts20050315011 Tourismus/Reisen, Medizin/Wellness

Keine Barrieren im Tourismus

Neue Planungsgrundlagen für die Gestaltung


Wien (pts011/15.03.2005/10:00) Die Wellness- und Freizeitindustrie entdeckt "Menschen mit besonderen Bedürfnissen". Rollstuhlfahrern und Personen mit anderen Behinderungen soll durch barrierefreie Gestaltung der Zugang erleichtert werden. Die Grundlagen dafür liefert die neue ÖNORM B 1603. Vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft gewinnt sie zusätzlich an Bedeutung.

Von 11. bis 15. März 2005 findet in Berlin die Internationale Tourismus-Börse ITB http://www.itb-berlin.de statt. Mit einem neuen Messe-Segment und umfangreichem Kongress-Programm unter dem Motto "Reisen für alle" werden "Urlaubsangebote für Menschen mit Handicap" präsentiert.

Ein Leben ohne Barrieren

Menschen mit Behinderungen können davon oft nur träumen. Meistens sind es Kleinigkeiten, die den Alltag zusätzlich - und zumeist unnötig - erschweren. Vieles hat sich in den letzten Jahren zum Besseren gewendet. Jetzt konnte ein weiterer Schritt gesetzt werden, um die gebaute Umwelt leichter zugänglich zu gestalten: durch die Fertigstellung der neuen ÖNORM B 1603. Sie liefert die Planungsgrundlagen, um Tourismuseinrichtungen, welcher Art auch immer, barrierefrei zu gestalten.

Ihr erklärtes Ziel: die Nutzungsqualität von Tourismus- und Freizeiteinrichtungen zu erhöhen. Denn - so sind sich die Experten, die an dieser Norm mitgearbeitet haben, einig - die Gestaltung nach den Planungsgrundsätzen des "Universal Design" kommt nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern bringt eine Komfortsteigerung für alle Menschen. Ein weiterer Aspekt: Barrierefrei gestaltete Anlagen und Gebäude erleichtern auch innerbetriebliche Arbeitsabläufe.

Warum eine eigene Norm?

Basis für barrierefreies Planen und Bauen ist die ÖNORM B 1600, die seit den 1970er Jahren die entsprechenden Grundlagen liefert. Ihre aktuelle Ausgabe stammt vom Dezember 2003, dem "Europäischen Jahr für Menschen mit besonderen Bedürfnissen". In Ergänzung dazu enthält die neue ÖNORM B 1603 Mindestanforderungen bzw. Grundvoraussetzungen für Bau, Einrichtung und Ausstattung von barrierefreien Tourismuseinrichtungen.

"Erhöhte" Anforderungen

Dazu zählen Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe ebenso wie Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Wobei sich die Vorgaben der Norm nicht nur auf Neubauten, sondern auch auf Umbauten, Zubauten und Adaptierungen beziehen. Zusätzlich zu den grundlegenden Anforderungen enthält die Norm zu einzelnen Bereichen so genannte "erhöhte Anforderungen - EA", die einen noch höheren Standard gewährleisten sollen.

Worauf es ankommt

Die Barrierefreiheit beginnt schon im Außenbereich einer Anlage oder eines Gebäudes (Parkplätze, Vorfahrt, Gegensprechanlage, Orientierung) und setzt sich über den Eingangsbereich zu Rezeption und Verwaltung fort. Interessantes Detail: Auch Internet-Terminals für die Gäste sind barrierefrei zu gestalten. In Beherbergungsbetrieben gilt ua. eine Gangbreite von 150 cm. Die Zimmertüren müssen eine tastbare Beschriftung haben, und mindestens eines der Gästezimmer mit den dazugehörigen Sanitärräumen muss vollständig barrierefrei ausgestattet sein, wobei zB die Betthöhe zwischen 45 und 50 cm liegen muss.

Für Gastronomiebetriebe gilt zwischen den Tischen eine Durchgangsbreite von 90 cm, auch wenn alle Stühle besetzt sind. In Selbstbedienungsrestaurants müssen Speisen und Getränke in einer Höhe von maximal 120 cm bereit stehen. Weitere spezielle Anforderungen gibt es für Schwimmbäder, Sauna und Dampfbad, Fitnessstudios, Kinderspielbereiche, Tischtennis, Billard, Kegelbahnen und Minigolf. Selbst für Tiergehege und Grillplätze oder Seeufer und Wanderwege finden sich entsprechende Festlegungen, um den Zugang "für alle" sicherzustellen.

Investition in die Zukunft

Mit der neuen ÖNORM B 1603 stehen der seit Jahren boomenden Freizeit- und Wellnessindustrie umfassende Planungsrichtlinien zur Verfügung, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen. Der Vorteil für die Betreiber von Tourismuseinrichtungen: Sie können ein neues Marktsegment und weitere Marktanteile erschließen. Eine barrierefreie Gestaltung ist, wie es in der Norm heißt, nicht nur im Hinblick auf das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung eine lohnende Investition in die Zukunft.

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Fachzeitschrift für Normung CONNEX

Dieser Beitrag ist der Fachzeitschrift CONNEX entnommen, die monatlich erscheint und über Neuigkeiten aus der Welt der Normung berichtet. CONNEX wird an Interessenten kostenlos per Post verschickt oder kann von der Homepage des Österreichischen Normungsinstituts http://www.on-norm.at/library/connex.html im PDF-Format heruntergeladen werden.

(Ende)
Aussender: Österreichisches Normungsinstitut
Ansprechpartner: Dr. Johannes Stern
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