pts20060505042 Medien/Kommunikation, Kultur/Lifestyle

Freud´sche Persönlichkeitsrechte


Düsseldorf (pts042/05.05.2006/15:50) Berühmte Menschen sind beliebte Testimonials für die Werbeindustrie. So steht auch Sigmund Freud in diesem Jahr ganz oben auf der Hitliste - der Begründer der Psychoanalyse wird am 6. Mai 150 Jahre alt. Um Freud in Anzeigen, TV-Spots oder auf Plakaten werblich einzusetzen, sollten die Persönlichkeitsrechte geklärt werden.

Corbis, weltweit führender Experte für Services rund um´s Bild, steht als Repräsentant in engem Kontakt mit den Nachlassverwaltern Sigmund Freuds (und vieler anderer Persönlichkeiten).

Die Nachlassverwalter oder Erben verstorbener Celebrities entscheiden, welche Marken oder Dienstleistungen mit eben jenen Berühmtheiten werben dürfen. Nicht jede Anfrage führt zur Freigabe. Passen Testimonial und Kampagne jedoch perfekt zusammen, richtet sich die Nutzungsgebühr nach der Verbreitung und Auflage des jeweiligen Mediums und nach der Dauer der Kampagne.

Kompetenter Service
Wer eine kreative Idee hat, denkt nicht sofort an die oftmals mühsamen Verhandlungen, die Rechteklärungen mit sich bringen können. Versäumnisse führen nicht selten zu Verzögerungen und hohen Kosten.

"Hier leistet der Corbis Rechteservice gute Dienste", so Kathrin Schael, Rights Services Manager EMEA. "Unsere langjährigen Beziehungen und Partnerschaften ermöglichen es, in kurzer Zeit die Rechte an wichtigen Persönlichkeiten, Gebäuden, Kunstwerken, aber auch Musikstücken, Filmen, Videoclips ober aber Markenzeichen wie Logos zu klären".

Rechtliche Bestimmungen
Die Rechtssprechung ist streng und eindeutig: Wer Bild- oder Filmmaterial kommerziell nutzen möchte, braucht dazu eine schriftliche Einverständniserklärung. Und zwar nicht nur von bekannten Zeitgenossen, sondern grundsätzlich von jeder Person, die auf einem Foto oder einem Film zu erkennen ist. "Und die Bestimmungen gehen sogar noch sehr viel weiter", weiß Kathrin Schael. "Hat eine Person beispielsweise auf einem Bild eine Baseballkappe mit einem Markenlogo auf dem Kopf, sollte auch dieses Logo geklärt werden. Versäumt man das, kann es sehr teuer werden."

Workshop Rechteklärung
Kaum eine Werbeagentur ist ständig auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung oder hat Spezialisten für Rechteklärung im Team. Vorträge über dieses heikle Thema sind daher von großem Interesse. Kathrin Schael: "Wir bieten unseren Kunden Workshops an, in denen wir Beispiele zeigen und die neuesten Regelungen erläutern. Denn das, was in Deutschland oder in Europa erlaubt ist, ist weltweit noch lange nicht möglich. Fast jedes Land handhabt Persönlichkeits- oder Markenrechte unterschiedlich. Doch gerade vor dem Hintergrund globaler Kampagnen ist eine umfassende Rechteklärung unverzichtbar."

Der Corbis-Service ist weitreichend und begehrt. "Die Nachfrage ist enorm", so Kathrin Schael.
"Unsere Kreativ-Kunden werden von langwieriger Recherche entlastet und können beruhigt ihre Ideen präsentieren - und umsetzen".

Wer den Service nutzen möchten, wendet sich direkt an Kathrin Krekels unter 0211.912 82 17 oder schickt eine E-Mail an: kathrin.schael@corbis.com. Informationen zu diesen und weiteren Services: http://www.corbis.de">www.corbis.de

(Ende)
Aussender: pts - Presseinformation (A)
Ansprechpartner: Frau Susanne Mendack
Tel.: 0211-436 03 44
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