pts20090731016 Politik/Recht, Medizin/Wellness

Spendenabsetzbarkeit für Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen

Zuwendungen an visuell beeinträchtigte Menschen steuerlich absetzbar


Wien (pts016/31.07.2009/11:38) Spenden an die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs sind rückwirkend mit 1. Jänner 2009 steuerlich absetzbar. Die größte Blindenhilfsorganisation in Ostösterreich, die seit 1935 besteht, befindet sich auf der heute vom Finanzministerium veröffentlichten Liste der 271 begünstigten Spendenempfänger.

Geschäftsführerin Irene Vogel freut sich, dass die Bedeutung der gemeinnützigen Arbeit der Hilfsgemeinschaft zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen in Österreich nun auch auf diese Weise anerkannt wird: "Wir finanzieren uns ausschließlich aus privaten Spendengeldern, daher ist die Zuerkennung der Absetzbarkeit für uns von größter Bedeutung. Unsere rund 4.200 Mitglieder bezahlen keine Mitgliedsbeiträge und unsere Serviceleistungen sind überwiegend kostenlos. Seit 2001 wird uns alljährlich das Österreichische Spendengütesiegel zuerkannt. Die Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger gibt unseren treuen Spenderinnen und Spendern zusätzliche Gewissheit, dass ihre Gelder genauso verwendet werden, wie sie das wünschen."

Hohe Kosten

Dass die Zuwendungen an die Hilfsgemeinschaft nun steuerlich begünstigt sind, ist für die Organisation und ihre privaten Spenderinnen und Spender sehr erfreulich. Weniger erfreulich ist hingegen, dass die Zuerkennung nur für 2009 gilt. Denn bis 2011 ist die Aufnahme in die Liste des Finanzministeriums unter Vorlage von speziellen Prüfberichten jährlich zu beantragen. "Die bereits geprüften Jahresabschlüsse und die strengen Prüfungen, die wir jedes Jahr für die Zuerkennung des Spendengütesiegels benötigen, werden nicht anerkannt", kritisiert Irene Vogel. "Um auf die Liste für 2009 zu kommen, mussten wir die Abschlüsse der letzten drei Jahre von Wirtschaftsprüfern nochmals prüfen und bestätigen lassen, was hohe Kosten verursacht hat. Das ist aber noch nicht alles, denn wir müssen unsere Datenbanken umgestalten, das Erheben und Verwalten der künftig erforderlichen Sozialversicherungsnummern sowie das Versenden der Spendennachweise an das Finanzamt bedeuten einen weiteren erheblichen Mehraufwand für uns. Viele der kleinen Organisationen können sich diese Mehrkosten gar nicht leisten."

Infos für Spenderinnen und Spender

Rückwirkend ab 1. Jänner 2009 sind Spenden an die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs steuerlich absetzbar. Bis zu 10 Prozent der Bemessungsgrundlage (Jahresbruttoeinkommen abzüglich des Sozialversicherungsbeitrages) können Sie bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Bitte bewahren Sie alle Spendenbelege (wie Erlagscheine, Überweisungen, Kontoauszüge etc.) bis zu sieben Jahre lang auf. Jeweils im März des Folgejahres erhalten Sie von der Hilfsgemeinschaft eine Spendenbestätigung über die Summe Ihrer Zuwendungen aus dem Vorjahr.

Infos zum Thema Spendenabsetzbarkeit gibt es unter http://www.hilfsgemeinschaft.at .

Spendenkonto: PSK 7.670.000

(Ende)
Aussender: Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Ansprechpartner: Mag. Dr. Gabriele Frisch
Tel.: +43/1/330 35 45-81
E-Mail: frisch@hilfsgemeinschaft.at
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