pte20021106034 Politik/Recht, Handel/Dienstleistungen

AK fordert verbindliche Regeln für Data Mining

Datensammlungen ohne konkrete Zweckbindung rechtlich bedenklich


Wien (pte034/06.11.2002/16:19) Das Sammeln und der Zukauf von verschiedenen Konsumentendaten durch Unternehmen ohne klare Zweckbindung, so genanntes Data Mining, ist rechtlich bedenklich. Diese Auffassung vertritt die österreichische Arbeiterkammer (AK) http://www.arbeiterkammer.at . In einer Aussendung fordert die AK heute, Mittwoch, verbindliche Regeln für Unternehmen, die Einzeldaten von Kunden mit zugekauften Daten aufbessern und losgelöst vom ursprünglichen Erhebungsgrund speichern, um daraus Erkenntnisse über das Konsumverhalten der Kunden zu erlangen. Die Verbraucher haben keine rechtliche Sicherheit, was mit ihren Daten letztendlich passiert. Zudem widersprechen langfristige Datendepots für noch nicht feststehende Aktivitäten dem Datenschutz.

Data Mining sei zurzeit nur schwer zu kontrollieren und im Handel voll im Trend. Grundsätzlich müssen Konsumenten der Verwendung ihrer Daten durch Unternehmen zustimmen, der Verwendungszweck muss dabei eindeutig festgelegt sein. Beim Data Mining ist es aber rechtlich unklar, ob dies gewährleistet ist.

Bei Datensammlungen für nicht festgelegte Aktionen gebe der Konsument quasi eine Generalvollmacht für Einsatzmöglichkeiten, die von ihm nicht mehr einschätzbar sind. Mittels Computeranalyse werden aus verschiedensten Daten Informationen über Kaufregelmäßigkeit und -häufigkeit bestimmter Produkte bis hin zur Kreditwürdigkeit des Kunden gewonnen. Die Vermischung von Fakten und Ergebnissen aus unterschiedlichen Analyseverfahren führe hierbei zu einer schlechten Datenqualität und könne auch ein falsches Konsumentenbild erzeugen, so die AK.

(Ende)
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