pte20030702009 Politik/Recht, Technologie/Digitalisierung

Rechtliche Bedenken bei Open-Source-Software

Gutachten: GPL teilweise unvereinbar mit deutschen Gesetzen


Berlin (pte009/02.07.2003/10:42) In der Auseinandersetzung pro und kontra Open-Source-Software (OSS) hat sich jetzt die deutsche Software-Industrie http://www.vsi.de/ mit einem in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zu Wort gemelden. Demnach berge die Entwicklung, die Nutzung und der Vertrieb von Open-Source-Software (OSS) rechtliche Probleme, heißt es in einer Studie der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen. http://www.jura.uni-goettingen.de/

Die Auseinandersetzung OSS versus proprietärer Software ist bisher vor allem mit Kostenargumenten geführt worden, nun bringt die deutsche Interessensvertretung der Branche auch rechtliche Argumente ins Spiel. Die Bedenken beziehen sich dabei auf die so genannte General Public License (GPL), unter der die meisten OSS-Produkte vertrieben werden. "Dieser Standardvertrag zur Lizenzierung von Software beinhaltet urheberrechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche Unwägbarkeiten und erweist sich in Teilbereichen sogar als unvereinbar mit der deutschen Rechtsprechung", heißt es in der vom Göttinger Rechtswissenschaftler Gerald Spindler verfassten Studie.

Der Grund für mögliche urheberrechtliche Probleme sei, dass Open-Source-Software oft eine gemeinschaftliche Produktion verschiedener Urheber aus dem In- und Ausland sei. Schwierigkeiten könnten sich besonders bei Software ergeben, die zum Teil auf OSS und zum Teil auf proprietärer Software beruhe. Die Studie führt auch haftungsrechtliche Probleme bei OSS an und macht darüber hinaus rechtliche Unsicherheiten für Entwickler wie Nutzer von Open Source Software geltend.

(Ende)
Aussender: pressetext.deutschland
Ansprechpartner: Georg Panovsky
Tel.: +43-1-81140-305
E-Mail: panovsky@pressetext.at
|