pte20031212041 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Regulierungsbehörde weist Dialer in Schranken

Verbraucher können teure Rufnummerngasse sperren lassen


Bonn (pte041/12.12.2003/17:05) Ab dem 14. Dezember 2003 dürfen kostenpflichtige Dialer nur noch über die Rufnummerngasse 0900 9 betrieben werden. Darauf hat heute, Freitag, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) http://www.regtp.de hingewiesen. "Alle kostenpflichtigen Dialer, die nach dem 13. Dezember 2003 über andere Rufnummerngassen als 0900 9 betrieben werden, sind nicht registrierfähig und somit illegal", sagte der Präsident der Reg TP, Matthias Kurth.

Wenn der Verbraucher sicher ist, dass er keine kostenpflichtigen Dialer anwählen möchte, kann er die entsprechende Rufnummerngasse sperren lassen. Damit ist er komplett vor dem teuren Angebot geschützt. Kann sich ein Dialer trotzdem einwählen, kann dies nur aus einer illegalen Rufnummerngasse erfolgt sein und der Kunde braucht nicht zu bezahlen. "Bei nicht registrierten Dialern besteht nach unserer Rechtsauffassung keine Zahlungspflicht", bestätigte Kurt.

Bereits 507 Dialer sind nach Angaben der Regulierungsbehörde in der neuen Rufnummerngasse registriert. Anträge auf Zuteilung einer solchen Nummer können auch im Internet gestellt werden. Sollten nach dem Stichtag noch Dialer über die Rufnummerngassen 0190 und 0900 betrieben werden, so kann das nach Angaben der Reg TP zum Entzug der Rufnummer führen.

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