pte20040820007 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

US-Gericht bestätigt Legalität von Online-Tauschbörsen

Grokster und StreamCast nicht für Copyright-Verletzungen der User verantwortlich


San Francisco (pte007/20.08.2004/09:42) Ein Berufungsgericht in San Francisco hat erneut die Legalität der Online-Tauschbörsen Grokster und Morpheus bestätigt. Die Unternehmen können nicht für die illegalen Handlungen der User verantwortlich gemacht werden, so die Entscheidung des Gerichts. Wie die New York Times (NYT) heute, Freitag, berichtet, könnte die Begründung der Entscheidung die Bemühungen der Musik- und Filmindustrie nun in Richtung der Legislative umleiten.

Das Berufungsgericht in San Francisco http://www.ca9.uscourts.gov , das bereits die erste Tauschbörse Napster zu Fall gebracht hat, begründet die Legalität von Grokster und Morpheus mit dem dezentralen Aufbau des Systems (im Gegensatz zu Napster). Die Unternehmen haben keinen Einfluss auf die Aktivitäten der User. Der Vertrieb der File-Sharing-Software alleine sei nicht illegal. Es sei zudem nicht Aufgabe von Gerichten, neue technologische Entwicklungen zu regulieren. Dies sei Aufgabe des Gesetzgebers.

Diese Argumentation des Gerichts könnte laut NYT das Lobbying der Musik- und Filmindustrie in Washington verstärken, das auf eine Verschärfung der Gesetze zielt. Die Musikindustrie hat zudem inzwischen begonnen einzelne User zu klagen. Auch eine Berufung gegen das Urteil vor dem US Supreme Court wird von Seiten der Unterhaltungsindustrie erwogen.

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