pte20041223013 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Deutsches Tiefdruck-Joint-Venture im EU-Visier

Kommission behandelt den Fall selbst


Brüssel/Berlin (pte013/23.12.2004/15:00) Die Gründung des gemeinsamen Tiefdruckunternehmens von Bertelsmann http://www.bertelsmann.de und Springer http://www.axelspringer.de wird einer eingehenden Prüfung durch die Europäische Kommission unterzogen. Eine erste Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen der Partnerschaft auf den Wettbewerb erheblich sind, besonders am Markt für hochauflagige Zeitschriften in Deutschland. Aufgrund der grenzüberschreitenden Effekte übernimmt die Kommission den Fall selbst, anstatt ihn an das Bundeskartellamt weiterzuverweisen. Davon berichtet der Informationsdienst der Europäischen Union http://www.eu.int/rapid/ .

Am 4. November hatten die beiden Medienunternehmen bekannt gegeben, dass Bertelsmann, seine Tochtergesellschaft Gruner+Jahr sowie Axel Springer ihre Tiefdrucktätigkeiten in Deutschland und eine geplante Druckanlage in Großbritannien im Rahmen eines von Bertelsmann und Springer kontrollierten Gemeinschaftsunternehmens realisieren wollen. pte berichtete: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=041105013 . Damit entstünde Europas größtes Tiefdruckunternehmen.

Bertelsmann ist ein internationaler Medienriese, der in den Bereichen Fernsehen, Radio, Musik, Bücher, Zeitschriften, Verlagen und Druck tätig ist. Axel Springers Aktivitäten konzentrieren sich auf Verlag, Druck, Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften. Die Tiefdrucktechnik ist die schnellste und kostengünstigste Alternative zu anderen Techniken wie dem Rollenoffset und wird für hochauflagige Bilddruckerzeugnisse wie Zeitschriften, Kataloge und Werbeprospekte herangezogen.

Das geplante Joint Venture würde in Deutschland fast 40 Prozent der Marktanteile besitzen, wodurch es eindeutig die Marktführerschaft übernehmen würde. Die Tiefdruckmärkte für Kataloge und Werbeprospekte gehen aber über den deutschen Raum hinaus, weshalb die Kommission auch entschieden hat, den Fall selbst zu behandeln.

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