pte20050314018 Medien/Kommunikation, Technologie/Digitalisierung

Apple darf gegen Online-Gerüchte vorgehen

Gericht sieht Verletzung von Firmengeheimnissen gegeben


Santa Clara, Kalifornien (pte018/14.03.2005/11:03) Apple hat im Kampf gegen die Veröffentlichung von Firmengeheimnissen in Online-Foren von Apple-Fans einen Erfolg erzielt. Ein Gericht im kalifornischen Santa Clara bestätigte Apple das Recht, den E-Mail-Provider der Website PowerPage nach Hinweisen auf Informanten zu durchsuchen. Die freie Meinungsäußerung und auch der von den Bloggern beanspruchte Status als Journalisten spiele dabei keine Rolle, berichtet das Wall Street Journal (WSJ).

Auf der Website PowerPage http://www.powerpage.org und dem Apple-Fanforum AppleInsider http://www.appleinsider.com hatten drei Blogger Artikel über ein Apple-Gerät namens Asteroid veröffentlicht. Das Gerät, das nach wie vor noch nicht auf dem Markt ist, soll Musikinstrumente mit Apple-Software verbinden. Offensichtlich ist viel Wahres an dem Gerücht, denn Apple will nun genau wissen, wo die Informationslücke im Unternehmen klafft. Ziel der Klage sind in diesem Fall laut IT-Portal Cnet aber nicht die Blogger oder die Websites selbst, sondern die unbekannten Personen, die Unternehmensgeheimnisse weitergegeben haben.

Das Gericht hat Apples Argumentation bestätigt, wonach es nicht um freie Meinungsäußerung geht. Die Veröffentlichung von Firmengeheimnissen in einem so frühen Stadium der Entwicklung kommt demnach geistigem Diebstahl gleich. Der Schutz von Unternehmensinformationen sei durch kalifornisches Recht und andere Gerichtsurteile längst bestätigt. Zudem sei dieser Schutz gerade im Technologiebereich essenziell. Der Fall hat nichts mit der Klage gegen die Apple-Fansite Think Secret zu tun (vgl. pte http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=050114011 ).

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