pte20050419054 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Platzkampf auf deutschem Internetmarkt

Gericht: freenet nicht Deutschlands zweitgrößter ISP


Berlin/Hamburg (pte054/19.04.2005/15:59) Die freenet.de AG http://www.freenet-ag.de darf sich nach einem Gerichtsurteil nicht mehr als zweitgrößten Online-Dienst Deutschlands bezeichnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Berliner Landgerichts vom Februar dieses Jahres (AZ 97 O 106/04), für das jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, teilte Mitbewerber GMX http://www.gmx.de , Tochter des Internet Service Providers (ISP) United Internet, heute, Dienstag, in einer Aussendung mit.

freenet hatte sich GMX zufolge in Pressemeldungen und Werbeanzeigen wiederholt selbst als "zweitgrößter Online-Dienst Deutschlands" bezeichnet. Diese Darstellung ist den Hamburgern nun gerichtlich untersagt worden. "Die Inanspruchnahme des zweiten Platzes als Internetdienstleistungs-Unternehmen durch die Beklagten ist irreführend, weil sie diese Stellung nicht einnehmen", hieß es nun in dem entsprechenden Gerichtsurteil.

GMX hatte nach eigenen Angaben die Darstellung des Rivalen vor dem Hintergrund des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb gerichtlich prüfen lassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Oberlandesgericht möglich.

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