pte20050420022 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Froogle gegen Froogles

Suchmaschine verlangt Sperrung des Internetshops


Mountain View, Kalifornien (pte022/20.04.2005/10:45) Die Betreiber der Suchmaschine Google haben vor einem New Yorker Gericht eine 68-seitige Klageschrift gegen Richard Wolfe, den Inhaber der Domain Froogles.com http://www.froogles.com , eingereicht. Dies berichtet das IT-Portal Cnet. Google beschuldigt Wolfe darin, sich mit dem Froogles-Internetshop an den Erfolg von Google anzulehnen, indem er mit dem nahezu identischen Namen Geschäfte treibt. "Der Beschuldigte wählte den Markennamen Froogles in voller Kenntnis von Googles Vorrechten an der Bezeichnung", heißt es in der Anklageschrift. "Zwischen den Parteien ist Google der ältere Nutzer von Marken, welche die kennzeichnende Endung "oogle" enthalten."

Google forderte vom Gericht eine Sperrung der Website des Kontrahenten und eine Übergabe des Domain-Namens. Wolfe reservierte sich die Domain Froogles.com bereits im Jahr 2000, nutzt sie aber erst seit 2002 für geschäftliche Zwecke. Seit September 2003 ist Froogles.com offiziell als Marke für Internethandel eingetragen. Diese neue Klage ist für den Suchmaschinenbetreiber nun ein weiterer Versuch, seine Kräfte mit anderen Internetdienstleistern vor Gericht zu messen. In den Vereinigten Staaten hat Google bereits mehrere Klagen laufen, die sich mit Nachahmern seines milliardenschweren Services von bezahlten Sucheinträgen beschäftigen.

Der Fall mit Froogles.com begann bereits im vergangenen Jahr, als Wolfe vor Gericht einen Antrag gegen die Eintragung des Markennamens "Froogle" für den neuen Suchservice von Google stellte. In seiner Klageschrift beschuldigt der Suchmaschinen-Gigant Wolfe nun, mit dem Antrag im vergangenen Jahr Zweifel über die Rechtmäßigkeit von Googles Besitzansprüchen an diesem Namen gesät zu haben.

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