pte20050420054 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Rundfunkfinanzierung: EU stellt Beihilfeverfahren ein

Frankreich, Spanien und Italien setzen Maßnahmenkatalog um


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Brüssel (pte054/20.04.2005/15:55) Die EU-Wettbewerbskommission http://europa.eu.int/comm/index_de.htm hat heute, Mittwoch, ihre Beihilfeverfahren bezüglich der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen Spanien, Frankreich und Italien eingestellt. Alle drei Staaten haben demnach Maßnahmen zugesagt oder bereits ergriffen, mit denen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks transparenter und verhältnismäßiger gestaltet werden soll.

Ende 2003 hatte die EU-Kommission die Länder aufgefordert, Maßnahmen bezüglich der Finanzierungsregelung ihrer Rundfunksender zu ergreifen. Diese Regeln sollen unter anderem gewährleisten, dass für öffentliche und private Rundfunkanbieter auf kommerziellen Märkten wie der Fernsehwerbung gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten und dass Finanzhilfen für öffentliche Rundfunkanstalten ein gewisses Mindestmaß nicht überschreiten. Außerdem dürfen diese Finanzhilfen keinen kommerziellen Tätigkeiten zu Gute kommen.

Die spanische Regierung wurde von der EU-Kommission außerdem dazu aufgefordert, die unbegrenzte staatliche Bürgschaft zu Gunsten des Senders RTVE aufzuheben. Bisher besagt diese Bürgschaft, dass der spanische Staat uneingeschränkt für Verbindlichkeiten der Anstalt haften muss. Bis zum Ende dieses Jahres will Spanien die Auflagen der Kommission umsetzen. Frankreich sagte eine Umsetzung der Auflagen innerhalb der nächsten zwei Jahre zu. Italien schließlich hat bereits im vergangenen Jahr die Verordnungen der Kommission ins innerstaatliche Recht übernommen.

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