pte20050707022 Umwelt/Energie, Forschung/Entwicklung

Kritik nach EU-Patent auf menschliche Geschlechterwahl

Patent umfaßt technisches Verfahren und Spermien


München/Brüssel (pte022/07.07.2005/11:59) Die Erteilung eines Patents, das zur Auswahl des Geschlechts von Kindern dient, die aus künstlicher Befruchtung hervorgehen, führt zu heftigen Kritiken am Europäischen Patentamt (EPA). Die Umweltorganisation Greenpeace http://www.greenpeace.de berichtet heute, Donnerstag, dass das Patent bereits im Februar 2005 erteilt wurde. Laut Patentschrift werden Samenzellen tiefgekühlt und nach den Geschlechts-Chromosomen getrennt. Das Patent umfasst das technische Verfahren und die Samenzellen selbst.

Die Umweltorganisation sieht darin die Tatsache bestätigt, dass Menschen damit auf eine Ebene mit Verfahren in der Tierzucht gestellt werden. "Durch derartige Patente wird menschliches Leben zum technisch optimierten Produkt", sagt Christoph Then, Greenpeace-Patentexperte. Greenpeace wirft dem EPA vor, dass es derzeit Patente fast nach Belieben erteilen kann, da die europäischen Regelungen lückenhaft und zum Teil widersprüchlich sind.

Das aktuelle Patent mit der Nummer EP 1257 168 B verletze gleich mehrere Gesetze: Die Patentierung menschlicher Keimzellen (Samen und Eizellen) ist in Europa nicht erlaubt, auch Verfahren zur Auswahl des Geschlechts sind in den meisten Ländern verboten. Selbst die Biomedizin-Konvention des Europarates verbietet Geschlechtswahl mit der Ausnahme etwa geschlechtsspezifischer schwerer Erbkrankheiten. Der Patentinhaber ist nach Recherchen von Greenpeace das US-amerikanische Unternehmen XY Inc. http://www.xyinc.com . Das Unternehmen spezialisiert sich nach eigenen Angaben auf die Geschlechtsauswahl von nicht-humanen Säugetieren wie Rindern, Pferden, Schweinen und anderen vom Aussterben bedrohten Tieren.

Der Ethikexperte Dietmar Mieth von der Universität Tübingen warnt davor, dass das Patent sogar über die Methode der Geschlechtswahl hinausgehen könnte: "Der Patentantrag schließt die Verfügung über selektiertes, manipuliertes und konserviertes menschliches Sperma mit bestimmten Charakteristika ein, von welchen die Wahl des Geschlechts nur ein Beispiel ist. Damit ist die Methode für Verwendungen zur nicht medizinisch begründeten Geschlechtswahl bis hin zur Menschenzüchtung offen", erklärt Mieth.

In den vergangenen Jahren wurden mindestens drei Patente auf menschliche Samen- und Eizellen vom Europäischen Patentamt vergeben. Greenpeace hatte in diesem Zusammenhang dem EPA bereits mehrfach vorgeworfen, einer Kommerzialisierung des menschlichen Körpers den Weg zu bereiten. Die Umweltorganisation präsentiert den aktuellen Fall heute, Donnerstag, in der Arbeitsgruppe für Bioethik des Europäischen Parlaments und fordert dabei eine Neuordnung des EU-Patentrechts.

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