pte20051005039 Umwelt/Energie, Politik/Recht

Österreichs Kampf gegen Gentechnik noch nicht verloren

EuGH-Entscheidung zeigt Schwächen der EU-Gentechnikgesetzgebung auf


Wien (pte039/05.10.2005/16:34) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute, Mittwoch, gegen den oberösterreichischen Vorstoß ein flächendeckendes Gentechnik-Verbot zu erlassen, ein Urteil gesprochen: Der EuGH entschied nun gegen dieses Verbot und hat die Klage abgewiesen. Nach Ansicht der Grünen sei dies aber noch lange nicht das Ende im Kampf gegen ein Verbot der Gentechnik.

"Das ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange in unserem Kampf für eine gentechnikfreie Landwirtschaft", so der NR-Abgeordnete Wolfgang Pirklhuber, Sprecher für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit im Grünen Klub http://www.gruene.at . "Wenn die EU ein generelles Verbot nicht zulässt, müssen wir eben für jede neu zugelassene Gentechnik-Pflanzenart eine eigene Verbotsregelung festlegen, um dem Wunsch der Konsumenten nach gentechnikfreien Lebensmitteln nachzukommen", so Pirklhuber zu pressetext. Die zuständigen Minister müssten dabei nicht nur die bestehenden Importverbote aufrecht erhalten, sondern auch auf EU-Ebene gegen alle weiteren Zulassungen stimmen und sämtliche neu zugelassenen Gentech-Pflanzen mit einem Importverbot zu belegen.

"Gentechnikfreies Saatgut muss auch im neuen Programm für die ländliche Entwicklung 2007 bis 2013 zu einer zentralen Fördervoraussetzung werden, dann sind mit einem Schlag 90 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Österreich gesichert gentechnikfrei", so Pirklhuber. Die Teilnahme an diesem Programm sei freiwillig und kann daher von der EU nicht gekippt werden. "Die zwei Bundesländer Burgenland und Kärnten haben sich einstimmig im Landtag dafür ausgesprochen", erklärt der Experte. Für Oberösterreich bestehe die Möglichkeit, das kulturartenspezifische Verbote für Raps und Mais - das sind die derzeit für Oberösterreich relevanten auf EU-Ebene zugelassenen Gentech-Konstrukte - auszusprechen, so Pirklhuber abschließend.

Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 http://www.global2000.at kritisiert, dass sich der EuGH für die Abschmetterung des oberösterreichischen Gentechnikgesetzes bedenkenlos auf eine Begutachtung der europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) stützt. Die EFSA schreibe in ihrem Gutachten, dass sie sich mit der Frage der Koexistenz von gentechnikfreier mit Gentech-Landwirtschaft nicht auseinandergesetzt habe, da dies nicht im Rahmen ihrer Zuständigkeit liege. "Damit ist das Gutachten der EFSA und auch das EuGH-Urteil eine Themenverfehlung, denn das oberösterreichische Gentechnikverbotsgesetz und die zugrunde liegende Studie befassen sich ausschließlich mit der Frage der Koexistenz", erklärt Gentechnikexperte Werner Müller. Davon sei jedoch in der Urteilsbegründung des EuGH keine Rede. "Das Verbot von Gentechnik in der Landwirtschaft in Oberösterreich wird damit begründet, dass hier aufgrund der kleinräumigen Struktur der Landwirtschaft die Frage des Nebeneinander praktisch ungelöst ist. Die Vorgangsweise der EFSA und jetzt des EuGH ist skandalös angesichts der weit reichenden Entscheidung, die hier gefällt wird", kritisiert Müller.

(Ende)
Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Wolfgang Weitlaner
Tel.: +43-1-811 40-307
E-Mail: weitlaner@pressetext.com
|