pts20060109011 Kultur/Lifestyle, Tourismus/Reisen

Europas Kulturerbe: Ein Thema für die Normung

Europäische Normen sollen künftig zum Schutz von Kulturgütern beitragen


Wien (pts011/09.01.2006/10:06) Das gemeinsame Erbe ist nicht nur unter kulturellen, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein wichtiges Gut für Europa. Deshalb unterstützt die Union Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung, der regionalen Entwicklung und der Nutzung digitaler Kulturinhalte. Als gemeinsames Gut ist das Kulturerbe auf nationaler und europäischer Ebene geschützt.

Beispiele für Förderungen sind:

Mobilität und Ausbildung von Personen, die im Bereich des kulturellen, archäologischen oder architektonischen Erbes tätig sind;

Erschließung und touristische Nutzung von Naturschönheiten und Kulturdenkmälern;

Restaurierung bzw. Erschließung von Gebäuden, Landschaften, beweglichen und materiellen Gütern;

Technologien im Dienste des Kulturerbes, wie die Entwicklung von Instrumenten, mit denen die lokalen Behörden die urbanen Stadtpolitiken verbessern und konsolidieren können;

Einführung von Online-Diensten in Bereichen von gemeinsamem Interesse, einschließlich Kultur und Zugang zum Kulturerbe, und vieles mehr.

Frage der Verständigung

Diese vielschichtige und ehrgeizige Initiative erfordert internationale Verständigung und Kooperation. Um die Methoden und Verfahren zur Erhaltung der Kulturschätze Europas sowie die verwendete Terminologie einheitlich zu regeln, wurde auf europäischer Ebene das Technische Komitee CEN/TC 346 "Conservation of cultural property" gegründet. Die Arbeiten des CEN/TC 346 stehen noch am Anfang, jedoch gibt es reges Interesse, wie sich bei den ersten europäischen Sitzungen zeigte. Aufgrund des umfangreichen Aufgabengebiets des CEN/TC 346 ist auch ein breit gestreuter Personenkreis eingeladen, sich aktiv mit seinen Anliegen einzubringen.

So vielfältig wie das europäische Kulturerbe sind auch die Aufgaben, die auf das CEN/TC 346 und seine Mitarbeiter warten.

Schwerpunktthemen sind dabei ua. Normung von Terminologie (also von Begriffen und Definitionen) im Zusammenhang mit der Erhaltung von Kulturgut; Prüf- und Analyse-Methoden zur Beschreibung bzw. Charakterisierung des Materials von beweglichem und unbeweglichem Kulturgut sowie von Produkten und Technologien, die für die Planung und Durchführung der Konservierung, Restaurierung, Ausbesserung, Instandhaltung sowie für vorbeugende Maßnahmen angewendet werden, aber auch Materialzusammensetzung sowie Transport und Verpackung.

"Bewegliche Kulturgüter" sind Werke der bildenden Kunst, ethnographische Objekte, wissenschaftliche und technische Instrumente, Musikinstrumente und archäologische Artefakte. "Unbewegliches Kulturgut" sind Bauwerke, Gebäude, Plätze, Strukturen oder andere Besonderheiten von historischem, archäologischem oder architektonischem Wert.

Profitieren werden von den künftigen Richtlinien vor allem Verwalter von Museen, Galerien, Archiven, Bibliotheken, Kirchen, historischen Gebäuden. Gleichermaßen sollen die Normen auch für den Schutz der Besucher sorgen, die historische, möglicherweise baufällige Bauwerke besichtigen.

Hinweis

Wenn Sie Fragen zu diesem neuen Normungsthema haben oder mitarbeiten möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Managerin im ON:
Bettina Seitl
E-Mail: bettina.seitl(at)on-norm.at

(Ende)
Aussender: Österreichisches Normungsinstitut
Ansprechpartner: Dr. Johannes Stern
Tel.: (+43 1) 21300 317
E-Mail: johannes.stern@on-norm.at
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