pte20070131012 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

MiFID: Auskunftspflicht setzt Banken unter Druck

Anlegerschutz bewirkt Konkurrenz und das Drehen der Preisschraube


.
.

Wien (pte012/31.01.2007/11:00) Die neue EU-Duchführungsrichtlinie namens MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) erlangt mit dem 1. November dieses Jahres für Europas Banken und Vermögensberater sowie Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Gültigkeit. Neben einer Stärkung des europäischen Finanzmarktes, soll vor allem größtmögliche Transparenz für die Kunden erreicht werden. Mit Inkrafttreten der Regelung sind Finanzdienstleister per nationalem Gesetz dazu verpflichtet, Kosten für ihre Dienste vollständig offen zu legen. Vor dieser Problemstellung diskutierten gestern, Dienstag, MiFID-Experten der Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (KPMG) http://www.kpmg.at unter dem Motto "MiFID - Harmonisierung unter Hochdruck", wie die neuen Vorschriften hinsichtlich der Wohlverhaltensregeln in der Organisation implementiert sowie Meldepflichten umgesetzt und dokumentiert werden.

Obwohl die Umsetzung in nationales Recht bis heute, den 31. Januar dieses Jahres, vorgesehen war, kündigten bereits im Vorfeld ein Großteil der EU-Mitgliedstaaten an, dass die nationale Gesetzgebungsphase bis dahin nicht abgeschlossen sein wird. "Hierbei haben wir es mit einem mehr als eng bemessenen Zeitplan zu tun, so dass Banken und Finanzdienstleister unter Hochdruck an der Umsetzung arbeiten müssen, um dem übergeordneten Ziel der EU im Sinne einer kundenoptimalen Orderausführung gerecht zu werden", betont Michael Hilbert, Manager der KPMG, im pressetext-Interview. Der Experte hebt hervor, dass die MiFID im Zuge des europäischen "Financial Action Plan" ihre Initiativen nicht für die Aufsicht, als vielmehr für die Kunden vorsieht. Im Detail heißt dies für den Endverbraucher wesentlich mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeit bei der Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungsgeschäften.

"Diese Verordnung soll es den EU-Bürgern letztendlich ermöglichen, Wertpapierdienstleistungen in allen Mitgliedstaaten in vergleichbarer Form nachfragen zu können", so der Finanzexperte. So läge das damit zu erreichende Ziel in der Schaffung von mehr Konkurrenz zugunsten des Kunden, wobei die Intention der Richtlinie nicht vorsähe, das europäische Finanzgeschäft anzukurbeln, sehr wohl aber an der Preisschraube zu drehen. "Als Kunde hat man laut der MiFID das Recht, detaillierte Informationen zu entstehenden Kosten, wie dem Gesamtpreis, möglicher Kosten, die nicht über die Wertpapierfirma bezahlt werden sowie über die getrennte Anführung von Provisionen ausnahmslos rechtzeitig informiert zu werden", unterstreicht Hilbert. So schreibe die Richtlinie nicht vor wie, jedoch dass seitens der Finanzdienstleister transparent und im Kontext verbesserter Anlegerschutz-Bestimmungen zu kommunizieren ist. Wesentliches Kernelement hierbei ist die Einführung von Wohlverhaltensregeln die unter anderem die Pflicht der Kundeneinstufung durch die Institute in "Geeignete Gegenparteien", "Professionelle Kunden" sowie "Kleinanleger" vorschreiben. Auch Interessenskonflikte, das Beschwerdemanagement und Innenrevision sowie Dokumentation, Meldepflichten und Transparenz bei außerbörslichen Aktiengeschäften werden von der MiFID geregelt.

Auf Nachfrage von pressetext, welche Herausforderungen und Kosten die Umsetzung der MiFID für Banken und große Finanzdienstleister mit sich bringt, zeigen sich die Experten realistisch: "Obwohl die Kosten aufgrund der Vorbereitung bis zum Starttermin im November derzeit noch im Laufen sind, lässt sich bereits jetzt schon sagen, dass große deutsche Banken für diesen Zweck rund zehn Mio. Euro zurück gestellt haben", so Sven Schielke, KPMG-Senior Manager, Advisory Financial Management, gegenüber pressetext. Hierbei führt der Fachmann die Beispiele der IT-Kosten zur elektronischen Verarbeitung sowie der immensen Portokosten an, die bei der vorgesehenen rechtzeitigen Benachrichtigung der Kunden anfallen.

(Ende)
Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Florian Fügemann
Tel.: +43 1 811 40 305
E-Mail: fuegemann@pressetext.com
|