pte20070402032 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Vorsicht vor Internet-Schwindeleien

Tipps gegen unseriöse Gratisangebote im Internet


Bern (pte032/02.04.2007/13:45) Um das Publikum vor scheinbaren Gratisangeboten im Internet zu schützen, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco http://www.seco.admin.ch/ die Broschüre "Vorsicht vor Internetschwindleleien" herausgegeben. Sie gibt Tipps, wie man sich wehren kann, wenn sich die scheinbaren Gratisangebote als kostenpflichtige Kauf- oder Abonnementsverträge entpuppen. Vor allem im Kleingedruckten lägen die Fallen, schreibt das Seco. Insbesondere bei folgenden Themen sei im Internet Vorsicht geboten: Bei Lebensprognosen, Lebenserwartung, IQ-Test, Alkohol-Probleme, SMS-Gratisversand, Gewinnspielen, Songtexte, Hausaufgabenhilfe, Bastelhilfe, Sternzeichen, Richtiges Flirten, Filmstar, Witze, Kunst und p2p-Download-Angeboten.

Diese Angebote richteten sich häufig an Jugendliche und junge Erwachsene, weiss Philippe Barman vom Ressort Recht des Seco. "Wir erhalten viele Klagen wegen scheinbaren Gratisangeboten mit Kostenfolgen." Schwindel-Gratisangebote erkenne man daran, dass sich der User im Gegensatz zu den seriösen Gratisangeboten hier immer mit Name, Adresse und Email anmelden muss, "auch wenn es nur darum geht, das Angebot zu testen". Im Kleingedruckten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden sich die gefährlichen Vertragsklauseln verstecken. Deshalb, so Philippe Barman, "immer zuerst das Kleingedruckte lesen". Denn mit einem Mausklick wird bei diesen Angeboten ahnungslos ein langfristiger und teurer Abonnementsvertrag abgeschlossen. Die Rechnung folgt postwendend. Die Internetschwindler würden enormen Druck ausüben, um das Geld einzutreiben: mit endlosen Emails, via Inkassobüros oder Rechtsanwälten.

Wer in die Falle getappt ist, sollte die Rechnung nicht bezahlen, sondern dem Anbieter sofort nach Entdeckung des Irrtums mit einem eingeschriebenen Brief erklären, die Website sei täuschend und der Vertrag werde deshalb angefochten. Dies hat die Ungültigkeit des Vertrags zur Folge. Ein solcher Brief genügt laut Barman.

Die Broschüre "Vorsicht vor Internetschwindeleien" liegt ab Ende April in gedruckter Form vor und kann im Internet bereits jetzt heruntergeladen werden. http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/7979.pdf

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