pte20080625026 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Berliner Polizei überwacht eine Mio. Telefonate

Strafverteidiger kritisieren zu geringen Anfangsverdacht


Die Polizei hat 2007 die Telefone von 1.100 Berlinern überwacht (Foto: pixelio.de, Maren Beßler)
Die Polizei hat 2007 die Telefone von 1.100 Berlinern überwacht (Foto: pixelio.de, Maren Beßler)

Berlin (pte026/25.06.2008/13:12) Die Berliner Polizei hat im vergangenen Jahr fast eine Mio. Telefongespräche überwacht. Nach Angaben der Justizverwaltung wurden dabei die Telefone von über 1.100 Berliner Bürgern angezapft. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 540 Berliner von derartigen Abhöraktivitäten betroffen waren, ist dies ein deutlicher Anstieg. Wie die Berliner Morgenpost berichtet, wurde ein Großteil der Anschlüsse von den Behörden bis zu vier Wochen lang abgehört, zwei davon allerdings über die Dauer von zehn Monaten. In einem Fall hörte die Polizei sogar 14 Monate lang mit. Aus Anwaltskreisen wird die gegenwärtige Flut an Abhöraktionen heftig kritisiert. Der Anfangsverdacht, der einen Bürger in das Fadenkreuz der Fahnder bringt, sei vielfach zu gering. Als Konsequenz könne die Überwachung beinahe jeden Bewohner der Bundeshauptstadt treffen, stellen Vertreter der Anwaltschaft fest.

"Es reicht inzwischen schon ein ganz geringer Anfangsverdacht, um grundrechtswidrig in die Privatsphäre einzudringen", kritisiert Peter Zuriel, Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger http://www.strafverteidiger-berlin.de, gegenüber der Berliner Morgenpost. "Ich kann Herrn Zuriel in seiner Kritik nur zustimmen. Der zu niedrige Anfangsverdacht ist in diesem Zusammenhang ein grundsätzliches Problem", bestätigt Nicole Friedrich, Fachanwältin für Strafrecht und Vorstandsmitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, auf Anfrage von pressetext. Er sei mitverantwortlich dafür, dass die zuständigen Ermittlungsrichter in Berlin an einer Unmenge von derartigen Verfahren ersticken würden. "Die Richter sind hoffnungslos überlastet. Sie sind nicht in der Lage, jeden Antrag genau zu überprüfen", schildert Friedrich. Als Resultat werde ein Verdacht in aller Regel einfach bestätigt und eine Abhöraktion der Polizei somit genehmigt.

"Die gesetzlichen Regelungen für eine polizeiliche Telefonüberwachung sind in § 100a und 100b der Strafprozessordnung festgelegt", erklärt Friedrich. Demnach darf ohne das Wissen des Eigentümers das Telefon abgehört werden, wenn der Verdacht einer erheblichen Straftat besteht. "Voraussetzung für eine Überwachung ist aber, dass die Tatsachen diesen Verdacht ausreichend begründen", ergänzt Friedrich. Das Gesetz listet insgesamt 20 Tatbestände auf, nach denen abgehört werden darf, darunter Friedens- und Hochverrat, Geldwäsche, Sexualstraftaten, Hehlerei, Mord und Totschlag. Plänen des Bundesinnenministeriums zufolge soll die Telefonüberwachung zur Bekämpfung des Terrorismus bald weiter vereinfacht werden. Ein entsprechender Entwurf für das so genannte BKA-Gesetz soll dem Bundeskriminalamt zudem eine Zuständigkeit bei der Bekämpfung des Terrorismus einräumen.

Die Berliner Justiz rechtfertigt die hohe Zahl abgehörter Telefonate mit dem Umstand, dass wir heute in einer Kommunikationsgesellschaft leben. Laut Justizstaatssekretär Hasso Lieber würden gerade Drogenhändler in der Regel über mehrere Handys verfügen, die unter verschiedenen Namen angemeldet seien. So erkläre sich letztendlich auch die Verdopplung der abgehörten Personen. Man überlege derzeit, ob Richter, die über die Genehmigung einer Telefonüberwachung entscheiden, eine Prämie ausgezahlt bekommen sollten. "Damit würden wir dokumentieren, dass die Ermittlungsrichter einen schweren Job machen und ihre Leistung anerkennen", meint Lieber. "Eine Prämienauszahlung halte ich nicht für sinnvoll. Man sollte sich eher um eine Verbesserung der personellen Ausstattung der Richter bemühen", kontert Friedrich.

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