pte20080731017 Kultur/Lifestyle, Politik/Recht

Schwarzenegger lässt Sprayer putzen

Verschärftes Graffitigesetz in Kalifornien


Graffiti-Sprayern drohen in Kalifornien härtere Strafen (Foto: pixelio.de/Bernd Sterzl)
Graffiti-Sprayern drohen in Kalifornien härtere Strafen (Foto: pixelio.de/Bernd Sterzl)

Los Angeles/Halle (pte017/31.07.2008/13:20) Die kalifornische Regierung http://www.ca.gov hat ein neues Anti-Graffiti-Gesetz verabschiedet. Nach einem Bericht der Los Angeles Times müssen verurteilte Graffiti-Sprayer nicht mehr nur die von ihnen besprayten Flächen wieder reinigen, sondern diese auch ein Jahr lang von sämtlichen anderen Graffiti säubern. Damit wolle man erreichen, dass die zunehmende Zahl von Vandalismus wieder abnimmt, begründet Gouverneur Arnold Schwarzenegger die Gesetzesnovelle. Alleine in Los Angeles seien in den vergangenen drei Jahren 670.000 Quadratmeter besprayt worden. "An 653.520 Stellen finden sich Graffiti in L.A., das sind 40.000 mehr als noch 2007", äußert sich Paul Racs von der Stadtverwaltung L.A. besorgt. Als einen Grund führte er dafür an, dass Graffiti-Sprayen in Medien und der Gesellschaft gefeiert wird. "Es gibt so viele Filme und Computerspiele, in denen der Sprayer der Gute und der Polizist der Böse ist. Dadurch bauen sich natürlich Vorbilder auf", so Racs weiter.

Für die Malerin Judy Baca ist L.A. aber selbst an der aktuellen Situation schuld. "Die Jugend ist morallos, aber wenn die Stadt immer mehr soziale Projekte streicht, muss das nicht weiter verwundern." Und die Graffiti seien Ausdruck der Hilflosigkeit dieses Moralverlustes. Mit Bedenken sehen auch Banden-Experten die aktuellen Entwicklungen. "Graffiti sind ein Ausdruck der Macht von Gangs. Wenn Sprayer jetzt angehalten werden, eine Wand ein Jahr lang von sämtlichen Graffiti frei zu halten, könnte dies böse Folgen für sie haben", meint Khalid Shah, vom Gang-Interventions-Programms Stop Violence http://stopviolence.com . Dabei schrecken nach seiner Ansicht die Gangs auch nicht vor körperlicher Gewalt zurück.

Im Gegensatz zu den US-amerikanischen Methoden, setzt die deutsche Justiz auf ein anderes Vorgehen. "Verurteilte Sprayer werden in den meisten Fällen zu Arbeitsstunden verurteilt. Nur im Wiederholungsfall würde man auf das Mittel eines mehrwöchigen Dauerarrestes zurückgreifen", erläutert Oberstaatsanwalt Rolf Kunzmann von der Staatsanwaltschaft Halle gegenüber pressetext. Doch verzichte man bei geständigen Sprayern in vielen Fällen sogar auf ein gerichtliches Verfahren. "Graffiti selbst zu entfernen, das müssen nur die wenigsten. Denn die chemikalischen Substanzen, die bei der Reinigung eingesetzt werden, sind einfach zu gefährlich für Jugendliche", sagt Kunzmann. Doch liege das Problem im Kampf gegen Graffiti an einer ganz anderen Stelle. "Erst einmal muss man den Täter eindeutig ermitteln, denn wir dürfen keine pauschalen Gruppenverurteilungen vornehmen", so Kunzmann. Zudem erschwere das deutsche Recht die Verfolgung der Täter. Denn nach diesem gilt ein Graffiti erst als Sachbeschädigung, wenn eine Verletzung der Bausubstanz vorliegt beziehungsweise das Entfernen des Graffitis diese hervorruft. "Das heißt, das 'Bemalen' von Scheiben mit wasserlöslichen Stiften würde nicht verfolgt werden", sagt Kunzmann weiter. Denn dabei handle es nicht um erhebliche noch um dauerhafte Beschädigungen des Objektes.

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