pts20070710027 Medizin/Wellness, Kultur/Lifestyle

Schmerzpatienten haben Recht auf Reha-Maßnahmen

Landessozialgericht und Gesundheitsreform stärken Rechte von 11 Millionen Betroffenen in Deutschland


Bad Mergentheim (pts027/10.07.2007/12:45) In einem Urteil vom 21. Mai hat das Landessozialgericht Hamburg die Rechte von 11 Millionen Schmerzpatienten allein in Deutschland deutlich gestärkt. "Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet" - so die Urteilsbegründung -, "der Antragstellerin eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in einer Einrichtung zu gewähren, in der eine Schmerztherapie mittels spezieller Blockaden durchgeführt werden kann."

Gestützt durch die Stellungnahmen ihrer behandelnden Ärzte konnte die Antragstellerin vor Gericht glaubhaft machen, dass sie eine spezielle Therapieform in einer schmerztherapeutisch ausgerichteten Klinik benötige, um das bestehende chronische Schmerzsyndrom erfolgreich zu behandeln. Mit diesem Urteil wurde einer Beschwerde gegen einen Beschluß des Sozialgerichts Hamburg vom 6.11.2006 stattgegeben. Dieses hatte es abgelehnt, der Antragstellerin eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme in einer angemessenen Klinik zu bewilligen.

Gesundheitsreform setzt eindeutige Rahmenbedingungen
Nicht nur dieses Urteil wird in Zukunft die Rechte von Schmerzpatienten weiter stärken. Fühlten sich bislang viele Patienten von den Krankenkassen im Stich gelassen, so hat die Gesundheitsreform hier für klare finanzielle Rahmenbedingungen gesorgt. So sind seit dem 1. April 2007 alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation - wie Schmerztherapien - Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen im ambulanten wie im stationären Bereich. Die Kosten müssen von den Kassen dafür übernommen werden. Orientiert am Grundsatz "Reha vor Pflege" will die Gesundheitsreform Patienten mittels Rehabilitationsmaßnahmen unterstützen, schneller wieder ein selbständiges Leben führen zu können.

Seit dem 1. April liegt die Genehmigung sinnvoller Maßnahmen damit nicht mehr länger im Ermessen der Krankenkassen. Viele Rentenversicherungen und Krankenkassen hatten in der Vergangenheit den Patienten eine angemessene und gezielte Therapie verweigert. Dies hatte bei Schmerztherapie-Patienten oftmals zur Folge, dass sie aus Kostengründen an gewöhnliche, nicht adäquat spezialisierte Reha-Einrichtungen verwiesen wurden. Dabei kann erst "eine ausführliche Schmerzanalyse mit anschließender Individual-Therapie den betroffenen Patienten helfen, wieder in einen normalen Lebensalltag zurückzukehren", so Angelika Wicker-Leeser, Geschäftsführerin der Schmerzklinik Bad Mergentheim."

Über das Schmerztherapie-Zentrum Bad Mergentheim
Das Schmerztherapie-Zentrum ( http://www.schmerzklinik.com ) gilt als eine der führenden europäischen Fachkliniken für chronisch kranke Schmerzpatienten. Die Fachklinik verfügt über ein breites Spektrum an ambulanten und stationären Behandlungsmethoden. Individuelle, moderne Therapien helfen den Patienten, ihre Lebensqualität Stück für Stück zurück zu gewinnen. Außerdem bietet das Zentrum eine kostenlose Beratung für Betroffene an. Für weitere Informationen zum Thema Schmerzerkrankung steht Chefarzt Dr. Martin Krumbeck als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt:
Schmerztherapie-Zentrum Bad Mergentheim
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Boris Leeser
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Tel. 07931 5493-44
E-Mail: info@schmerzklinik.com

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