pts20041103026 Technologie/Digitalisierung, Produkte/Innovationen

mobilkom austria passt AGB für noch mehr Service an

Nach OGH-Urteil gegenüber tele.ring reagierte mobilkom austria sofort


Wien (pts026/03.11.2004/12:26) Nachdem das OGH-Urteil gegenüber tele.ring bzgl. des Verfalls von Guthaben bei Wertkartenhandys verlautbart wurde, reagierte mobilkom austria sofort. "Für uns ist die Kundenzufriedenheit oberste Priorität. Das beinhaltet auch ein umfassendes Service. Wir haben nun darauf reagiert, dass der VKI in den ABGs aller österreichischen Mobilfunkanbieter ein Manko festgestellt hat, welches vom OGH bestätigt wurde", erklärt Mag. Elisabeth Mattes, Unternehmenssprecherin und Leiterin Corporate Communications, mobilkom austria.

mobilkom austria änderte als erstes Unternehmen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich des Verfalls des Guthabens bei Wertkartenhandys. So kann seit dem 28. Oktober 2004 der Kunde ein etwaiges Restguthaben einer bereits abgelaufenen B-FREE SIM Card innerhalb von sechs Monaten nach ungültig werden der Karte zurückfordern. Wenn der Kunde eine Auszahlung seines Restguthabens wünscht, wendet er sich einfach an die B-FREE Serviceline 0800 664 295 und bekommt gegen Zahlung einer einmaligen Aufwandsentschädigung das verbliebene Guthaben zurück erstattet. Um die Wertkarte als die eigene ausweisen zu können, muss der Kunde eine Ausweiskopie an mobilkom austria senden sowie seinen PUK-Code angeben oder die Rechnung der B-FREE SIM Card vorlegen, die ihn eindeutig als Käufer der SIM Card identifiziert. Damit wurde seitens mobilkom austria dem OGH Urteil entsprochen und die nun geltenden Bestimmungen stellen keinen Verstoß mehr dar.

Wertkartenguthaben bei Rufnummern-Mitnahme

Unabhängig vom besagten OGH Urteil ist die Nummernportierung zu sehen: Falls ein Wertkartenuser von A1 mit seiner bestehenden Rufnummer zu einem anderen Betreiber wechseln möchte, wird ein etwaiges Restguthaben mit dem Portierungsentgelt gegen gerechnet. Im Zuge der Nummernportierung wird die SIM Card nach erfolgter technischer Schaltung grundsätzlich ungültig. Um ein noch bestehendes Guthaben aufbrauchen zu können, hat der Kunde zusätzlich die Möglichkeit, ein gewünschtes Portierdatum bis zu 60 Tage im Voraus zu vereinbaren und bis dahin das restliche Guthaben zu vertelefonieren.

(Ende)
Aussender: mobilkom austria
Ansprechpartner: Mag. Elisabeth Mattes
Tel.: +43 664 331 27 30
E-Mail: presse@mobilkom.at
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