pts20060216041 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Gewerbeverein: Entstammt die Schwerarbeiter-Regelung nicht einer Faschingsrede?

Schwerarbeit ist kein Kriterium für Pensionierung, Berufsunfähigkeit aber schon.


Wien (pts041/16.02.2006/22:28) Als Murksgesetz hat selbst der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) die Schwerarbeiterregelung in der Pensionsversicherung klassifiziert. Die deutschen Medien ziehen das österreichische Machwerk durch den Kakao. Entstanden ist es, weil unser Stern des Südens einmal die populistische Idee in die Welt setzte - möglicherweise bei einer seiner berühmten Aschermittwochsreden - und damit sein Schwesterlein in Geiselhaft nahm. Der Bärentaler und das eine Geißlein - ein neues Gruselmärchen. Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) kann nicht umhin, sich dem Kommentar des PVA-Obmanns anzuschließen, der schon eine frühere Variante der Schwerarbeiterregelung schlicht als Schmarrn bezeichnete.

Die Regierung ist gefordert, sich aus der Sackgasse der Schwerarbeiterregelung heraus zu lavieren. Es gibt ja wahrlich keinen Grund, einen pumperlgesunden Schwerarbeiter bevorzugt in die Pension zu schicken.

Schwerarbeit hat mit Verschleiß zu tun - keine Frage. Aber Schwerarbeit ist nicht kausal mit Verschleiß gleich zu setzen. Das wäre genau so abwegig, wie die derzeit in Deutschland geführte Diskussion, ob Geringverdiener mit niedrigerer Lebenserwartung nicht weniger in die Pensionsversicherung einzuzahlen hätten. Auch dort herrscht keine Kausalität. Denn es ist erwiesen, dass Menschen mit niedrigerem Einkommen einen anderen Bildungsstandard und damit ein anderes Gesundheitsbewusstsein haben, als Vertreter höherer Einkommensschichten.

Grundsätzlich muss die Pensionsversicherung wieder zurück zum Versicherungsprinzip finden - mit sozialer Komponente. Mit der Schwerarbeiterregelung entfernt sie sich - durch eine weitere Ausnahmeregelung - aber noch mehr von diesem Grundsatz.

Der ÖGV schlägt statt der Schwerarbeiterregelung vor, eine faire Berufsunfähigkeitspensionsberechnung vorzunehmen, wie sie in zahlreichen Firmenpensionsregelungen angewandt wird. Die Pension eines Berufsunfähigen wird dort so errechnet, als ob er das normale Pensionsalter erreicht hätte. Das bedingt aber auch eine strenge und unabhängige Kontrolle des Zugangs zu einer derartigen Berufsunfähigkeitspension.

Eines kann jedenfalls nicht geschehen: Dass ein Politiker, dessen Partei den Bach hinunter geschwommen ist, uns allen sagt, wie wir seine Akutrülpser umzusetzen haben. Die Schwerarbeiterregelung in der vorliegenden Form ist in der Tat ein Murksgesetz. Von dieser Sorte haben wir schon zu viele. Also bitte verschont uns von der Haiderschen Geiselhaft!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Herwig Kainz
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