pts20060308046 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

Urheberrechtsabgabe bedroht Standort Österreich

Kammer und Wirtschaft wehren sich gegen Verordnung der Literar Mechana


Wien (pts046/08.03.2006/18:02) Die Verwertungsgesellschaft für Autoren und Verleger http://www.literar.at Literar Mechana sieht in jedem neu erworbenen PC, Drucker oder Server eine potentielle Verletzung des Urheberrechts und fordert daher eine Abgabe auf Computer aller Art. IT-Handel und Anwender fühlen sich durch die Forderung über den Tisch gezogen, berichtet die http://www.computerwelt.at COMPUTERWELT in ihrer aktuellen Ausgabe. Die Hersteller geben sich kämpferisch und wollen nicht zahlen. Eine äußerst unangenehme Konsequenz: Immer mehr Systemhäuser raten zu einem Hardware-Kauf im benachbarten Ausland - ohne zusätzliche Kosten für den Anwender. Der einzige Weg Rechtssicherheit für den Österreichischen Markt herzustellen, ist ein Musterprozess.

Offiziell kann die Wirtschaftskammer als Interessenvertreter des IT-Handels keine Empfehlung für ein Ignorieren der Verordnung der Literar Mechana aussprechen. Liest man zwischen den Zeilen lässt sich die Meinung der Kammer-Vertreter aber recht deutlich erkennen: "Die Vorgehensweise ist gesetzeskonform, weil es das antiquierte Verwertungsgesellschaftengesetz so regelt", bringt es etwa Friedrich Bock, Präsident des http://www.ubit.at Fachverbandes UBIT der Wirtschaftskammer (WKÖ), im Gespräch mit der COMPUTERWELT auf den Punkt. In ein ähnliches Horn stößt Helmut Krumböck, Generalobmann für Computer+Bürosysteme der WKÖ: "Für uns ist eine offizielle Empfehlung unmöglich. Das würde bedeuten dass wir uns gegen eine rechtskonforme Verordnung wehren." Im Gesetz stehe aber nicht ob es tatsächlich eine Abgabe auf PC oder Server geben muss, beziehungsweise wie hoch die Kosten im Endeffekt zu berechnen seien. Eine Beschwerde gegen die Verordnung sei also möglich, so Krumböck.

Besonderer Dorn im Auge der Kammerverantwortlichen ist die Vorgehensweise der Literar Mechana bei der überraschenden Bekanntmachung in der Wiener Zeitung am Heiligen Abend 2005. "Wie dieser Überfall abgewickelt wurde, ist als unfreundlicher Akt zu bewerten", so Bock verärgert. In den letzten Monaten habe es mit den Verwertungsgesellschaften laufend Kontakte in Sachen MP3-Player gegeben, "sie hielten es aber offensichtlich nicht für notwendig, die Wirtschaft über diese Aktion zu informieren", zeigt sich Bock enttäuscht.

Von Seiten der Industrie sieht es nun nach einem Konfrontationskurs mit der Literar Mechana aus. "Wir werden keine Meldung erstatten", erklärt etwa Heinz Manzinger, CFO von http://www.fujitsu-siemens.at Fujitsu-Siemens Österreich gegenüber der COMPUTERWELT. Manzinger geht als Vertreter eines reinen PC-Herstellers davon aus, dass die Forderungen der Literar Mechana keinem Gerichtsverfahren standhalten. "Wir melden nicht, bilden aber auch keine Rückstellungen", so Manzinger kämpferisch und ergänzt. "Wir sind von der Richtigkeit unseres Standpunktes überzeugt." Eine akkordierte Position der Hersteller gäbe es laut Wirtschaftskammer aber nicht: "Die Unternehmen müssen selbst entscheiden ob sie ein Verfahren riskieren oder zahlen wollen", erklärt Krumböck.

Stein des Anstoßes war das In-Kraft-treten der neuen Urheberrechtsverordnung der Literar Mechana. Die Verwertungsgesellschaft für Autoren und Verleger sieht in jedem neu erworbenen PC, Drucker oder Server eine potentielle Verletzung des Urheberrechts. Da sich die Verordnung konkret auf die Reprografievergütung bezieht, und diese nur bei gedrucktem Papier zur Geltung kommt, macht also lediglich der Druckeranschluss einen Computer zum Corpus delicti.

Hinweis: Die COMPUTERWELT veranstaltet am 16.3. um 16 Uhr einen Roundtable zum Thema Verwertungsabgabe, der in Zusammenarbeit mit MeetIT live ins Internet übertragen wird. Mehr Informationen auf http://www.computerwelt.at COMPUTERWELT.at

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Aussender: Computerwelt
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