pts20051013033 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

BaFin prüft in Sachen H.F.S.

Bankgeschäfte ohne Lizenz betrieben


Berlin (pts033/13.10.2005/17:00) Auf Anregung von IMMOBILIEN VERTRAULICH prüft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit den Münchner Initiator H.F.S., eine HypoVereinsbank-Tochter. Gegenstand der Prüfung ist, ob H.F.S. illegale Bankgeschäfte ohne Lizenz betrieben hat und betreibt.

Im aktuellen Prospekt des H.F.S. Zweitmarktfonds Deutschland 2 GmbH & Co.KG. der H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH als 100%ige Tochter der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG ist von einem Cash Management die Rede.

Danach hat der geschäftsführende Kommanditist der H.F.S.-Fondsgesellschaft Vollmacht, die überschüssige Fondsliquidität (Liquiditätsreserve) beim HFS Zweitmarktfonds 2 Deutschland an andere Fonds als Darlehen mit festen Zinssätzen im Rahmen des CASH Managements gegen Sicherheiten zu vergeben. Es werden hierbei Kreditgeschäfte getätigt: Gelder des Zweitmarktfonds werden an andere HFS-KGs ausgeliehen.

Soweit nach Prospektangaben ersichtlich, handelt es sich um Geld der Anleger, also nicht um Gelder "des HVB-Konzern, die im Konzern ausgeliehen werden", sondern um Treuhandgelder der Anleger, die an andere H.F.S.-Beteiligungs-KGs ausgeliehen werden. Das BaFin teilte mit, dass die H.F.S. bislang keine Zulassung nach § 32 KWG hat.

Hierbei handelt es sich nach Expertenmeinung des renommierten Münchner Investmentspezialisten RA Johannes Fiala um zulassungspflichtige Bankgeschäfte. Sollte die BaFin zum gleichen Schluss kommen, könnte dem Münchner Initiator für den Fonds die Rückabwicklung drohen sowie weitere schwere Strafen drohen.

Erst kürzlich wurde ein Initiator auf Betreiben der BaFin gezwungen, sämtliche Geschäfte abzuwickeln.

Bei einer der jüngsten Insolvenzen der Falkgruppe aus München und damit eingehenden Insolvenzen einzelner Fonds dieser Gruppe wurde ein ähnliches Vorgehen öffentlich wurde: Es wurden Gelder eines so genannten Zinsfonds als Darlehen an einzelne Fonds der Falkgruppe ausgereicht ohne ausreichende Sicherheiten einzufordern und ohne dass eine BaFin-Zulassung für Geld- und Kreditgeschäfte öffentlich bekannt vorlag bzw. erteilt wurde.

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Aussender: pts - Presseinformation (D)
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