pts20040318004 Politik/Recht

Knalleffekt: Wolfgang Pöltl fordert Aufhebung des Bundespräsidentenwahlgesetzes

Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof bereits eingebracht


Graz/Österreich (pts004/18.03.2004/09:11) Bundespräsidentschaftsbewerber Wolfgang Pöltl tritt für demokratische Wahlen ein. Dass sich 6.000 Unterstützungswillige vor der Wahl öffentlich deklarieren müßen, wen sie zu wählen gedenken, ist für Pöltl undemokratisch und richtet sich gegen die Verfassung. Dass Unterstützungserklärungen von bestimmten Personengruppen gar nicht abgegeben werden können, ist untragbar.

Dass laut Auskunft des Wahlkampfbüros des Wahlbewerbers Dr. Fischer, ein Gemeindemitarbeiter bei Wahlveranstaltungen vor Ort, Unterstützungserklärungen abstempelt und dies auch bei der Bewerberin Dr.Ferrero-Waldner so gemacht werde, ist gesetzwidrig. Dass in Österreich kein Gesetz existiert, welches die Präsidentenwahl bei einer Wahlbeteiligung von unter 50% für ungültig erklärt, verwundert nicht weiter. In Österreich braucht niemand auf Russland herab zu sehen, so Pöltl. Die Beschwerde im Volltext finden Sie unter www.wahlsieg.at .

(Ende)
Aussender: www.bundespraesidentenwahl.at
Ansprechpartner: Wolfgang Pöltl
Tel.: 0043/664/1401616
E-Mail: office@bundespraesidentenwahl.at
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