pts20070813025 Handel/Dienstleistungen, Politik/Recht

Health Claims: Änderung bei Kennzeichnung von Lebensmitteln

EG-Verordnung bringt das Aus für gesundheitsbezogene Aussagen


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Wien (pts025/13.08.2007/14:59) Die Health-Claims-Verordnung trat im Juli 2007 EU-weit in Kraft. Sie setzt völlig neue und heftig diskutierte Standards bei Kennzeichnung und Namen von Lebensmitteln. Ab sofort darf generell in der ganzen Hersteller-Kommunikation nichts über Gesundheit, Gewichtsreduktion oder gar über Förderung der Kindesentwicklung in Verbindung mit dem Lebensmittel gesagt oder angedeutet werden. Es ist nur das erlaubt, was ausdrücklich zugelassen wurde. Für die Zulassung braucht man wissenschaftliche Belege und Studien. Die LVA kennt die Details und liefert den Unternehmen per InfoService-Dienst Grundlagen für gesundheitsbezogene Angaben: http://www.lva.co.at

Müssen wir in Zukunft Medizin studieren, um zu wissen, welche Lebensmittel gesund sind? Muss sich jeder Fleischhauer oder Biobauer einen wissenschaftlichen Expertenstab leisten, um seine Produkte weiter verkaufen zu dürfen? Die LVA ist zur Zeit täglich mit Fragen wie diesen konfrontiert und bietet einen wissenschaftlichen Informationsdienst an. Das LVA-InfoService liefert exakt jene Daten, die für die Fragestellung relevant sind: fundiert und professionell aufbereitet. Via DIALOG® hat die LVA Zugang zum führenden Online - Datenanbieter und damit Zugriff auf 900 kostenpflichtigen Datenbanken weltweit - viel mehr als das Internet zu bieten hat.

Die "Artikel-13-Liste" der Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) wird die zulässigen Angaben für eine gesundheits-bezogene Auslobung enthalten. Die Erstellung der Liste befindet sich aktuell in der Schlussphase. Bis 19.01.2008 läuft dann die Frist für die Mitgliedsländer, Vorschläge für Inhaltsstoffe und Formulierungen mit den dazugehörigen wissenschaftlichen Nachweisen bei der EU-Kommission zu deponieren. Die Suche nach den unterstützenden wissenschaftlichen Nachweisen kann das LVA-InfoService übernehmen.

Das LVA-InfoService unterstützt Unternehmen auch bei der Recherche für wissenschaftlich fundierte Dokumentation, Screening bereits angemeldeter Patente und Innovations-Check inklusive Absicherung neuer Ideen im Bereich Produkt- und Prozessentwicklungen.

Über die LVA:
Die LVA ist kompetenter Partner in allen lebensmittel-rechtlichen, -analytischen und -technologischen Fragen. Ihre zahlreichen Aktivitäten bilden die Schnittstelle zwischen Lebensmittelwirtschaft und Wissenschaft. 75 hoch qualifizierte MitarbeiterInnen analysieren jährlich 20.000 Lebensmittel, stellen über 4.000 Gutachten aus und führen an die 200 Audits, Schulungen, Seminare und Betriebskontrollen durch. Die LVA wickelt auch zahlreiche internationale F&E-Projekte ab und ist "Facilitator" für die europäische Technologieplattform "Food For Life".

Die LVA ist das unabhängige und akkreditierte Kompetenz-Zentrum für Lebensmittelsicherheit in Österreich.

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Aussender: LVA - Lebensmittelversuchsanstalt
Ansprechpartner: DI Bernhard Redl
Tel.: +43-1-36 88 555-49
E-Mail: br@lva.co.at
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